„Personal-Verrechnung – Rechnen Sie mit uns!”.
Die Personalverrechnung ist durch ständige gesetzliche Änderungen, laufend neuen Erlässen und neuer Rechtsprechung geprägt.
Neben dem Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz und Kollektivverträgen behalten wir eine Fülle weiterer Bestimmungen im Auge, um unsere Mandanten in allen Fragen stets wirkungsvoll unterstützen zu können. Denn erfahrungsgemäß drohen gerade in der Personalverrechnung schnell hohe Strafen, wenn die Vorschriften nicht beachtet werden.
Eine moderne Personalverrechnung versendet die Lohnabrechnungen nicht mehr postalisch sondern per E-Mail an die MitarbeiterInnen und versieht diese mit einem entsprechenden Schutz (z.B. Passwort). Damit sind diese jederzeit ordnungsgemäß gesichert. Natürlich erhalten Sie als Verantwortlicher vorab die Unterlagen zur Kontrolle und zur Freigabe. Somit haben Sie als alle kommenden Zahlungen aus der Lohnverrechnung im Blick und Zeit für Ihre Kernprozesse.
Wir speichern alle Ihre Daten digital gesichert ab, damit Sie für spätere Jahre sicher aufgehoben sind. Das ist ein wichtiger Bestandteil im Falle einer Prüfung der Sozialversicherung oder des Finanzamtes. Teilweise ist es notwendig Daten bis zu 30 Jahre aufzuheben, was wir Ihnen vollständig abnehmen.
Unser Team der Kanzlei Madlberger steht Ihnen in allen Phasen der Auslagerung Ihrer Lohnverrechnung mit viel Know-how und Professionalität zur Seite. Rechnen Sie mit uns und wir kümmern uns um einen reibungslosen Abrechnungsprozess! Nutzen Sie unser unverbindliches kostenloses Erstgespräch und lernen Sie unser Team kennen!
In Zusammenhang mit dem Leistungsfeld „Personalverrechnung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:
0681 816 352 02
office@kanzleimadlberger.at
Stubenring 18/8, 1010 Wien