Mit der Übertragung Ihrer Buchhaltungsagenden geben Sie uns einen großen Vertrauensvorschuss, den wir natürlich sehr ernst nehmen und wir hier entsprechend vertraulich mit Ihren Daten umgehen. Deshalb ist es uns wichtig alles transparent zu gestalten und Ihnen schon vorab einen Überblick über den Ablauf zu geben.
Die Übernahme Ihrer Buchhaltung ist zu jedem Zeitpunkt möglich, dh auch unterjährig.
Vor Übernahme der Personalverrechnung klären wir gemeinsam mit Ihnen unter anderem folgende Fragen:
Es ist uns ein großes Anliegen, dass Abrechnung unsere Honorare für Sie transparent, übersichtlich und nachvollziehbar gestaltet ist. In der Praxis hat sich bei unseren Klienten eine Kombination aus einer Pauschalhonorarvereinbarung mit getrennter Abrechnung von zusätzlich benötigten Leistungen (Zusatzleistungen) bewährt. Damit haben Sie einerseits die Sicherheit von im vorhinein fixierten Beträgen und zahlen andererseits nur für Leistungen, die Sie tatsächlich nachfragen. Selbstverständlich finden Sie in unseren Anboten eine genaue Beschreibung welche Leistungen jedenfalls in der Pauschale enthalten sind und welche unter die Zusatzleistungen fallen.
In Zusammenhang mit dem Leistungsfeld „Personalverrechnung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:
Bei Übernahme Ihrer Buchhaltung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Für das laufende Jahr:
Für das letzte abgeschlossene Jahr:
Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne bei der Organisation der Unterlagen behilflich und bereiten Ihnen ein Mail auf, welche Unterlagen wir von Ihrer ehemaligen Kanzlei benötigen.
In Zusammenhang mit dem Leistungsfeld „Buchhaltung“ bieten wir Ihnen folgende Services an
In Zusammenhang mit dem Leistungsfeld „Gründungsberatung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:
0681 816 352 02
office@kanzleimadlberger.at
Stubenring 18/8, 1010 Wien